Die Zugehörigkeit zu E.N.S.I. Mit VENETO profitieren Sie von unzähligen Vorteilen, die wir Ihnen im Folgenden beispielhaft aufzeigen:
- Möglichkeit, unsere einzigartige Online-Verwaltungssoftware ENSI ORGANIZER zu verwenden, mit der Sie jeden Verband in völliger Ruhe verwalten können, von den Mitgliedern bis zur Buchhaltung, das Durchgehen der Protokolle, mit der Möglichkeit, alle Papiere schnell und intuitiv zu beseitigen und zu erfüllen mit allen Verpflichtungen, die durch die Gesetzgebung für Unternehmen des Dritten Sektors festgelegt sind.
- Möglichkeit der Inanspruchnahme der erleichterten Bestimmungen steuerlicher, steuerrechtlicher und buchhalterischer Art, die ausschließlich für Vereine vorgesehen sind, die einer Sportförderungsorganisation angeschlossen sind.
- Steuerbefreiung für sportliche und institutionelle Aktivitäten, die für Mitglieder durchgeführt werden (Art. 18 des TUIR Absatz 3 und Rundschreiben des Finanzministeriums 124/e/98) - nur für ordnungsgemäß gegründete Vereine, dank der ENSI/MSP-Konvention.
- Steuerbefreiung für die Anwaltskammer (Art. 148 des TUIR Absatz 5 und Rundschreiben des Finanzministeriums 124/e/98) - nur für ordnungsgemäß gegründete Vereine, dank der ENSI/MSP-Konvention.
- Unfallversicherung für dauerhafte Invalidität und Tod für die Ausübung aller motorischen und sportlichen Aktivitäten mit Gips- oder ähnlichen Tagegeldern und Krankenhausaufenthalten, mit 24-Stunden-Mitgliedschaftsaktivierung, Laufzeit 12 Monate und mit verschiedenen Zusatzformeln.
- Haftpflichtversicherung für alle sportlichen und sozialen Aktivitäten im Fitnessstudio oder in der Zentrale oder auch in anderen Einrichtungen (mit einem Höchstbetrag von 1.500.000,00 € für eine weltweite Deckung).
- SIAE-Vereinbarung für Rabatte (ca. 40 %) auf Musikrechte zur Verbreitung in Fitnessstudios, Wettbewerben, Veranstaltungen, Partys und für alle soziokulturellen Aktivitäten.
- Informationsaktualisierung mit der Zeitschrift E.N.S.I. News mit Neuigkeiten zu Aktivitäten, Ergebnissen und Reglementen.
- Vademecum für Vereine mit allen gesetzlich-steuerlichen Vorschriften.
- Spezifische Informationshinweise für Steuernachrichten und andere Sektoren (siehe Website www.ensi.it)
- Teilnahmemöglichkeit für Mitglieder an allen nationalen und regionalen Aktivitäten des ENSI.
- Steuernachlässe auf Methantarife (ca. 30 %) - nur für ordnungsgemäß konstituierte Vereine.
- Steuerbefreiung für Schilder unabhängig von ihrer Größe.
- 50 % Ermäßigung der Werbesteuern.
- Behördliche Anwendung der Gebühren für Amateursportleistungen an Trainer und Ausbilder oder Direktoren, die an sportlichen Aktivitäten mit den Vorteilen des Gesetzes 342/2000, Art. 37 (Präsidialerlass 22/12/86 n. 917 Art. 81 Absatz 1 Buchstabe m Art. 83 Absatz 2) bis zu 10.000,00 € für ein Jahr steuerfrei (einschließlich IRAP), Quellensteuern; Enpals, Inail nur für sportliche Aktivitäten und ordnungsgemäß gegründete Vereine oder Unternehmen gemäß Art. 90 des Finanzgesetzes von 2003.
- Anwendbarkeit der erleichterten Regelung gemäß Gesetz 398/91 (50 % Mehrwertsteuer und Berechnung direkter Steuern nur auf 3 % des Umsatzes) für alle kommerziellen Aktivitäten (wie Verkauf von Sportbekleidung, Werbung, Sponsoring).
- Senkung der Abfallsteuer um ca. 75 % (der Sportbereich ist von der Besteuerungsgrundlage ausgenommen).
- Befreiung von der Steuer für die Erstattung von Verpflegung, Unterkunft, Transport, Unterhaltung, Fußlisten und Sportveranstaltungsorganisationen.
- Sportkreditfazilitäten für den Erwerb, den Bau oder die Renovierung eines Sportzentrums.
- Möglichkeit, Beiträge von den örtlichen Behörden für Sportveranstaltungen zu erhalten.
- Möglichkeit für Vereine und Vereine zur Ausgabe von Speisen und alkoholischen Getränken, ungeachtet der kommunalen Pläne.
- Organisation von Lehrgängen für Technische Leiter, Instruktoren, Wettkampfrichter auf Basis der coni/eps-Verordnung mit Titeln, die auch von verschiedenen Landesgesetzen anerkannt werden.
- Befreiung von der Zahlung der Vergnügungssteuer auf Mitgliedsbeiträge und Beiträge (Gesetz 383/2000).
- Steuerbefreiung auf Einkommen aus der Erbringung von Dienstleistungen und der Übertragung von Gütern zugunsten von zusammenlebenden Familienmitgliedern verbundener Familienmitglieder (Gesetz 383/2000).
- Möglichkeit des Abzugs vom persönlichen Einkommen von Anmeldungen und Abonnements für minderjährige Kinder (5 – 18 Jahre) zum a.s.d. bis zu 210,00 € pro Jahr (Paragraf 319 des Gesetzes vom 27.12.2006 Nr. 296).
- Möglichkeit, Bar- oder Sachleistungen von Unternehmen zu erhalten, die bis zu einer Höhe von 200.000,00 € dieselben Werbeausgaben darstellen und daher vollständig von den Einnahmen des Unternehmens abzugsfähig sind.
- Möglichkeit, Geldspenden von natürlichen Personen zu erhalten, die bis zu 1.500,00 € vom Einkommen des Spenders abzugsfähig sind.
- Vorzugsspur bei der Zuweisung der Verwaltung von öffentlichen Einrichtungen und Turnhallen, Spielplätzen und Schulsportanlagen (Gesetz 289/2002, Art. 90, Absätze 25 und 26).
Wie man sieht, ist das Ausmaß der von der Organisation durchgeführten Aktivitäten bemerkenswert angesichts der Überlegung, dass Vereine, ob sportlich, sozial oder ehrenamtlich, heute die einzige Möglichkeit darstellen, dieser Welt zu entkommen, die nur von Stress, Verkehr und Umweltverschmutzung durchdrungen ist , und unseren Kindern eine Zukunft zu geben, die aus zunehmend verfallenden moralischen Prinzipien und Werten besteht.